Beantworten wir nun die Frage: Wer kann Angler werden? Gemäß den geltenden Vorschriften (Binnenfischereigesetz; Regeln des Amateurfischens) eine Person kann fischen, das ist beendet 16 Jahre und hat einen Angelschein. Jugend bis zu Jahren 16 ist von der Verpflichtung befreit, einen Angelschein zu haben, Es kann jedoch nur unter Aufsicht eines Karteninhabers fischen. Angelkarten werden ausgestellt (nach bestandener Prüfung) von den Vorständen der PZW. Sie ermächtigen Sie, Amateurfischen zu betreiben, aber sie sind nicht genug, frei fischen. Der Angler muss außerdem mit einer vom Eigentümer oder Mieter des betreffenden Wassers ausgestellten Fanggenehmigung ausgestattet sein. Der Besitzer von fließendem Wasser, d.h.. die meisten Flüsse, Stauseen und Teile von Seen ist das PZW. Wenn Sie in den Gewässern der staatlichen Fischfarmen fischen möchten - und dies sind hauptsächlich Seen -, müssen Sie zusätzlich eine Genehmigung erwerben. Angler, die in Meergewässern fischen, müssen eine Sondergenehmigung beim zuständigen Seebüro erwerben.
Basisdokument, Dem Angler sind die REGELN DES AMATEURFISCHENS zu folgen.
Ich zitiere die in Polen geltenden Vorschriften zu den Abmessungen und Schutzperioden sowie die täglichen Fangbeschränkungen für einzelne Fischarten.
Vorschriften für das Fangen von Amateurfischen
ich. EINTRITT
Vorschriften für das Fangen von Amateurfischen, im Folgenden als Verordnungen bezeichnet, ist eine Reihe von Vorschriften zu den Grundsätzen der Fischerei und zum Schutz der Ichthyofauna. Die Bestimmungen der Verordnung gelten für alle Angler in den vom polnischen Angelverband genutzten Gewässern (PZW), beide in der Union verbunden, sowie nicht assoziierte polnische Staatsbürger und Ausländer. In den Gewässern des PZW ist das Amateurfischen mit Zustimmung des Fischereibesitzers gestattet. Amateur-Speerfischen kann von einer Person mit einer Speerfischerkarte und einer entsprechenden Erlaubnis praktiziert werden.
II. ANGELRECHTE IN PZW-WASSERN
1. Mitglieder des polnischen Angelverbandes und Personen, die nicht mit dem polnischen Angelverband verbunden sind, haben das Recht, in den vom polnischen Angelverband genutzten Gewässern zu fischen, mit Angelschein, Einhaltung der in diesen Verordnungen festgelegten Grundsätze, nach Erhalt einer Angelerlaubnis.
2. Die Regeln für die Ausstellung von Fangkarten sind in den Bestimmungen des Gesetzes von geregelt 18 April 1985 r. über die Binnenfischerei, in der geänderten Fassung.
3. Personen bis einschließlich Fischerei sind von der Verpflichtung zur Erteilung eines Fischereilizenz befreit 14 Jahre und Ausländer, die sich vorübergehend in Polen aufhalten.
4. Der Angler hat das Recht, selbständig zu fischen, was er absolvierte 14 lat, mit diesem, diese Jugend zu 16 Jahre besteht kein Anspruch auf Nachtfischerei ohne Aufsicht eines Vormunds.
5. PZW-Mitglied seit Jahren 14 darf mit folgenden Einschränkungen fischen: innerhalb seiner eigenen Fischerei, entsprechend der Mengen- und Gewichtsgrenze, nur unter der Obhut eines Erwachsenen, mit Angelschein.
6. Jugendliche, die nicht in der PZW assoziiert sind, bis zu 14 Jahre alt hat das Recht zu fischen:
ein) nur unter der Obhut und unter Autorität, die Position und das tägliche Fanglimit eines Erwachsenen, mit Angelschein – die Ground-Float-Methode
Zwei Personen dürfen fischen, jeweils für eine Angelrute. Wenn die Position und das Limit zwei Personen zur Verfügung gestellt werden, kann der Hundeführer nicht mit einer Angelrute fischen.
B) nur unter der Pflege und innerhalb der Ansprüche und der täglichen Fanggrenze, ein Erwachsener, mit Angelschein, durch Spinnen und Fliegenfischen. Die Übertragung von Befugnissen hindert den Vormund nicht daran, eine Angelrute zu fischen.
7. Das Angeln für Gruppen von wenigen jungen Menschen bis zum Alter von Jahren ist erlaubt 14, unter der Aufsicht eines Vormunds mit entsprechenden Genehmigungen und einer von einem Fischer erteilten Genehmigung. Jede Person aus der Gruppe darf mit nur einer Rute fischen, mit den Rechten an seiner eigenen Position und dem täglichen Fanglimit eines PZW-Mitglieds.
III. PFLICHTEN EINES FISCHERS IN PZW-WASSERN
1. Während des Fischens muss der Angler haben: Angelschein, vom Fischereibesitzer ausgestellte Genehmigung und andere vom Ersteller der Genehmigung verlangte Dokumente.
2. Vor dem Angeln, Der Angler ist verpflichtet, sich zu etablieren, wem die von ihm gewählte Fischerei gehört und ob es zusätzliche Einschränkungen gibt, abgesehen von den in diesen Verordnungen enthaltenen.
3. Dieser Angler hat Vorrang bei der Auswahl und Aufnahme eines Platzes in der Fischerei, wer kam früher zu ihnen. Angler sollten beim Einnehmen von Positionen einen angemessenen Abstand zueinander einhalten, dargelegt in Kapitel V.. Von den Verordnungen. Diese Intervalle dürfen nur mit Zustimmung des Anglers verkürzt werden, wer zuvor die Position besetzt.
4. Während des Fischens müssen die Ruten unter ständiger Aufsicht ihres Benutzers stehen.
5. Der Angler muss über eine Vorrichtung zum Entfernen von Haken aus dem Fischmaul verfügen. Fische aus dem Haken sollten mit äußerster Vorsicht freigegeben werden.
6. Der Angler ist verpflichtet, das Ufer innerhalb des Radius sauber zu halten 5 m von Ihrer Angelposition, unabhängig von der Bedingung, was er vor Beginn des Fischfangs fand.
7. Es ist die Pflicht des Anglers, die Fischerei zu verlassen, wenn dort Sportwettkämpfe stattfinden sollen, Kontrollfänge oder Wiederauffüllung durchgeführt. Der Veranstalter des Wettbewerbs muss über eine schriftliche Angelerlaubnis verfügen.
8. Wenn Wasserverschmutzung oder deren Auswirkungen bemerkt werden, wie zum Beispiel. Fisch tot, Aquarelländerung, Ölflecken, unnatürlicher Geruch, Der Angler sollte das Management unverzüglich über den nächstgelegenen PZW-Kreis oder Distrikt informieren, die Polizei oder die nächstgelegene öffentliche Verwaltung.
9. Wenn ein Angler einen markierten Fisch fängt, ist verpflichtet, an die PZW-Bezirksbehörde zu senden, in dessen Gebiet es gefangen wurde, eine Briefmarke und ein paar Waagen herausgenommen
über der Seite des Fisches, gleichzeitig sein Genre geben, Länge und Gewicht sowie Ort und Datum des Fangs.
IV. GRUNDSÄTZE DES FISCHENS
1. Angelrute
Der Angler muss eine Rute verwenden, die aus einer mindestens langen Rute besteht 30 cm, an die die terminierte Leitung angeschlossen ist:
ein / ein Haken mit Köder, oder
b / in der Fliegenmethode, nicht mehr als zwei Haken, jeweils mit einem künstlichen Köder, Jeder Haken darf nicht mehr als zwei so voneinander beabstandete Klingen haben, damit sie nicht über den Umfang eines Kreises mit einem Durchmesser hinausragen 30 Mm, oder
c / in den Spinn- und Trolling-Methoden, ein künstlicher Köder mit nicht mehr als zwei Haken; Der Haken darf nicht mehr als vier Klingen haben, so positioniert, damit sie nicht über den Umfang eines Kreises mit einem Durchmesser hinausragen 30 Mm.
d / beim Angeln unter dem Eis:
– ein Haken mit Köder, Der Haken darf nicht mehr als drei Punkte haben, so positioniert, damit sie nicht über den Umfang eines Kreises mit einem Durchmesser hinausragen 20 Mm, oder
– ein künstlicher Köder mit nicht mehr als zwei Haken, Jeder Haken darf nicht mehr als drei Klingen haben, so positioniert, damit sie nicht über den Umfang eines Kreises mit einem Durchmesser hinausragen 20 Mm.
2. Köder
a / Kann als Köder verwendet werden:
– natürliche Köder: Tier und Gemüse,
– Kunstköder.
b / Es ist verboten, sich zu bewerben, als Köder / Grundköder /:
– geschützte Tiere und Pflanzen,
– Fisch und Krebse in Kapitel IV aufgeführt, Punkt. 3.7.,
– laichen.
c) Natürliche Tierköder sind lebende oder tote Organismen, und Teile davon. Bei Verwendung von Fisch als Köder, Es dürfen nur Fische verwendet werden, deren Abmessungen nicht in der Erhaltungsdimension und nicht in der Erhaltungsperiode enthalten sind.
d / Natürliche Pflanzenköder sind Pflanzen, Teile davon und Vorbereitungen dafür / np. Kuchen und Pasten /. Konventionell gehören zu diesen Ködern auch Käse.
e / Künstliche Köder sind eine Gruppe von Ködern aus verschiedenen natürlichen oder künstlichen Materialien. Diese Köder dürfen mit maximal zwei Haken mit einer Klingenspanne ausgestattet sein, die die Breite des künstlichen Köders nicht überschreitet / mit Toleranz zu 2 Mm /.
3. Angeln
3.1. In den von PZW genutzten Gewässern können Sie 24 Stunden am Tag fischen, mit Ausnahme des Landes der Forellen und Äschen / in einem separaten PZW-Handbuch aufgeführt /, wo Sie nur von morgens bis abends fischen dürfen, d. h. 1 Stunde. vor Sonnenaufgang und 1 Zeit. nach Sonnenuntergang.
3.2. Es ist verboten, in den für sie festgelegten Zeiträumen und an gekennzeichneten Schutzorten zu fischen, wie Laichgründe, Stühle, Überwinterungsgebiete, Königin Zellen. Es ist verboten, Fische in Schutz- und Brutzonen zu fangen.
3.3. Der Angler muss die täglichen Fanggrenzen einhalten.
3.4. Außerdem ist der Angler nicht erlaubt:
a / lagern und nehmen Sie Fische unterhalb ihrer Schutzabmessungen,
b / gefangenen Fisch verkaufen,
c) den gefangenen Fisch in der Fischerei verteilen,
d / Fische in einer Entfernung von weniger als fangen 50 komme aus: Wehre, Schleim, dafür, Dämme und andere Wasserstaugeräte und Fischpässe. Dieses Verbot gilt nicht für hydrotechnische Strukturen, die zur Regulierung der Ufer oder des Bodens verwendet werden, np. Ostrogen, untere Bänder und Schwellen,
e / fangen Fische in einer Entfernung von weniger als 50 m von platzierten und markierten Netzen und anderen Fanggeräten,
f / fange die Methode “der Cutter”
g / bauen Anlegestellen und Stände ohne Zustimmung des Wassernutzers,
h / Fisch aus nicht registrierten und nicht gekennzeichneten schwimmenden Geräten gemäß den geltenden Vorschriften,
und / oder künstliches Licht verwenden, verwendet, um Fische zu lokalisieren oder anzuziehen, j / Ankerboote und Fische auf markierten Wasserstraßen, k / Angeln von Brücken,
l / Schneiden Sie die Köpfe und Schwänze der Fische vor dem Angeln ab.
3.5. Fisch gefangen (außer Salmoniden und Äschen) darf nur lebend in Netzen aus weichen Fäden gelagert werden, auf steifen Reifen oder in speziellen Karpfenbeuteln gespannt. In Netzen nein
Sie dürfen mehr Fisch als die festgelegten Tageslimits lagern.
a) Salmoniden und Äschen, die zum Sammeln bestimmt sind, werden unmittelbar nach dem Fang getötet,
b / Jeder Angler muss den Fisch, den er fängt, separat halten.
3.6. Fisch, der zu klein oder geschützt gefangen wird, muss unbedingt sein, vorsichtig ins Wasser entladen.
3.7. Streifenkrebse, signalisieren Krebse und grasbewachsene Fische, Bulls Großmutter, Tschebaczek Amurski, und nach dem Fang kann der Zwergwels nicht in die Fischerei entlassen werden, in dem sie gefangen wurden, noch zu anderen Gewässern.
3.8. Beim Angeln mit Naturködern ist das gleichzeitige Spinnen oder Fliegenfischen verboten.
3.9. Der Fischereibesitzer kann die Verwendung von Grundködern in einer bestimmten Fischerei einschränken oder verbieten.
3.10. Es ist erlaubt, an Ort und Zeit des Fischens mit einer Angelrute, Köderfisch mit einem Fischköder erhalten. Die Fläche des Fischködernetzes beträgt nicht mehr als 1 mx 1 m, und die Maschenweite des Netzes darf nicht geringer sein als 5 Mm.
3.11. Für Köder bestimmte Fische dürfen nur in die Gewässer eingeführt werden, von denen sie erhalten wurden – mit Ausnahme der unter Punkt aufgeführten Arten 3.7. Fisch als Köder gedacht, Wenn sie leben, können sie in einem Behälter aufbewahrt werden, der ihr Wohlergehen gewährleistet, oder in einem Netz wie in Punkt 3.5.
V.. AUTORISIERTE FISCHMETHODEN 1. Die Ground-Float-Methode
1.1. Das Fischen mit der Bottom-Float-Methode ist gleichzeitig mit zwei Ruten erlaubt, jedes mit einer Schnur endete mit einem Haken mit einem natürlichen Köder.
1.2. Der Fischereilizenznehmer kann die zulässige Anzahl von Grundködern in einer bestimmten Fischerei festlegen.
1.3. Ein Angler, der diese Methode verwendet, um Fische zu fangen, ist verpflichtet, die folgenden Mindestabstände zu anderen Anglern einzuhalten:
a / beim Angeln vom Ufer aus – 10 m,
b / zwischen Booten oder Waten – 25 m,
c / zwischen dem Boot, und Landangler – 50 m.
2. Metoda Spinningowa
2.1.Das Angeln mit der Spinnmethode ist mit einer Rute erlaubt, in der Hand gehalten, mit einer Linie, die mit einem künstlichen Köder endet, bewaffnet mit nicht mehr als zwei Haken. Während des Spinnens dürfen keine zusätzlichen Bissanzeiger verwendet werden, die an der Leine installiert sind.
2.2. Ein Angler, der diese Methode verwendet, um Fische zu fangen, ist verpflichtet, die folgenden Mindestabstände zu anderen Anglern einzuhalten:
a / beim Angeln vom Ufer aus oder beim Waten – 25 m,
b / Angeln von einem Boot aus – 50 m.
3. Trolling-Methode
3.1. Das Angeln mit der Trolling-Methode ist nur mit einer Rute erlaubt, endete mit einer Schnur mit einem künstlichen Köder, bewaffnet mit nicht mehr als zwei Haken, hinter einem angetriebenen Motor abgeschleppt, Segel oder die Kraft der menschlichen Muskeln durch ein Schiff. Es ist verboten, natürliche Köder auf diese Weise zu ziehen.
3.2. Beim Angeln mit dieser Methode ist der Angler verpflichtet, einen Mindestabstand einzuhalten 50 m von anderen Anglern.
4. Fliegenmethode
4.1. Fliegenfischen ist mit einer Rute erlaubt, in der Hand gehalten, Ausgestattet mit einer Rolle mit einer beweglichen Spule und einer Fliegenschnur, endete mit nicht mehr als zwei Haken, jeweils mit einem künstlichen Köder – Jeder Haken darf nicht mehr als zwei Klingen haben, so positioniert, sich nicht über den Umfang eines Durchmesserkreises hinaus erstrecken 30 Mm.
Andere Linien als eine Fliegenschnur in dieser Methode dürfen nur zum Binden von Führern verwendet werden, Die Länge darf die doppelte Länge der verwendeten Rute und als Unterlage für die Fliegenschnur nicht überschreiten. Eine zusätzliche darf nicht für eine Fliegenrute verwendet werden, Eine externe Belastung der Leine und des Vorfachs sowie die Verwendung eines Wasserballs und anderer Ersatzgegenstände ist verboten.
4.2. Bei dieser Methode ist der Angler verpflichtet, Mindestabstände zu anderen Anglern einzuhalten;
a / vom Ufer oder Waten – 25 m, b / vom Boot aus – 50 m.
5. Eismethode
5.1. Eisfischen mit künstlichem Köder – anders als Mormyshka – Eine Angelrute ist erlaubt, und beim Fischen mit Naturködern oder Mormyshka mit zwei Ruten. Ein Köder gilt als Mormyshka, in Form eines einzelnen Körpers –
jede Form und Farbe, mit einer Länge von nicht mehr als 15 Mm, mit eingegossenem oder gelötetem Einzelklingenhaken.
5.2. Löcher im Eis sollten mit einem Durchmesser gemacht werden, der nicht größer als ist 20 cm, und zwischen ihnen halten Sie einen Abstand von nicht weniger als 1 m.
5.3.Nachts darf nicht gefischt werden, tj. von der Abenddämmerung bis zum Morgengrauen.
5.4. Fisch gefangen, zur Abholung bestimmte sollte sofort nach dem Fang getötet werden. Getöteter Fisch sollte in Behältern aufbewahrt werden.
5.5. Beim Angeln mit dieser Methode ist der Angler verpflichtet, einen Mindestabstand einzuhalten 10 m von anderen Anglern.
5.6. Es ist verboten, tote und lebende Fische zu verwenden, als Köder.
WIR. FISCHSCHUTZ
1. Die Schutzdimension des Fisches ist die Länge vom Anfang des Kopfes bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse.
2. Es gelten folgende Schutzmaße für Fische:
– asp zu 40 cm,
– brzana tun 40 cm,
– sicher sein 30 cm,
– Donaulachs für 70 cm,
– gehe zu 25 cm,
– Crossguard zu 15 cm,
– Karpfen zu 30 cm / gilt nicht für Flüsse /,
– Döbel zu 25 cm,
– lin tun 25 cm,
– Äsche zu 30 cm,
– Lachs zu 35 cm,
– Quappe:
ein) in der Odra aus der Mündung der Warta, an die Grenze mit Meerwasser zu 30 cm;
B) in anderen Gewässern zu 25 cm;
– Barsch zu 15 cm / mit Ausnahme der im Forellen- und Äschenland-Wasserführer enthaltenen Gewässer /,
– Bachforelle zu 30 cm,
– Strebe zu 25 cm,
– Hecht Barsch zu 50 cm,
– Sapa tun 25 cm,
– sieja tun 35 cm,
– Weißfisch zu 18 cm,
– Summe tun 70 cm,
– Hecht zu 50 cm,
– Schweinchen zu 25 cm,
– Meerforelle zu 35 cm,
– Seeforelle zu 50 cm,
– Aal zu 60 cm,
– verabscheut 15 cm.
3. Die folgenden Erhaltungsperioden für Fische sind festgelegt:
– asp von 1 Januar bis 30 April,
– schnell von 1 Januar bis 30 Juni,
– schnell und schnell carpacka von 1 Januar bis 31 von Dezember,
– sicher:
a / in der Weichsel vom Damm in Włocławek bis zur Mündung von 1 September bis 30 November;
b / in der Weichsel über dem Damm in Włocławek und in anderen Flüssen aus 1 Januar bis 30 Juni;
– Donaulachs aus 1 markiert 31 Haus,
– Äsche aus 1 markiert 31 Haus,
– Lachs:
a / in der Weichsel und ihren Nebenflüssen oberhalb des Staudamms in Włocławek von 1 Oktober bis 31 von Dezember, Während des restlichen Jahres ist das Angeln donnerstags verboten, Freitags, Samstags und sonntags;
b / auf dem Abschnitt der Weichsel vom Damm in Włocławek bis zu seiner Mündung von 1 Dezember bis Ende Februar; in der Zeit von 1 markiert 31 Freitags ist das Angeln im August verboten, Samstags und sonntags;
c / in anderen Flüssen aus 1 Oktober bis 31 von Dezember;
– Quappe aus 1 Dezember bis Ende Februar,
– Bachforelle:
a / in der Weichsel und ihren Nebenflüssen von ihren Quellen bis zur Mündung des San, im Fluss San und seinen Nebenflüssen sowie in der Odra und ihren Nebenflüssen von der Staatsgrenze zur Tschechischen Republik bis zur Mündung des Flusses Bystrzyca und im Fluss Bystrzyca und seinen Nebenflüssen von 1 September bis 31 Januar;
b / in anderen Gewässern von 1 September bis 31 von Dezember;
– weiß von 1 Oktober bis 31 von Dezember,
– Sielawa 1 Oktober bis 31 von Dezember,
– zander aus 1 Januar bis 31 Haus,
– Atem aus 1 April bis 31 Haus,
– Summe:
a / in der Odra von der Mündung der Warta bis zur Grenze mit Meerwasser aus 1 Dezember bis 31 Haus;
b / in anderen Gewässern von 1 November bis 30 Juni;
– Hecht aus 1 Januar bis 30 April,
– Schweinchen aus 1 Januar bis 15 Haus,
– Forelle:
a / in der Weichsel und ihren Nebenflüssen oberhalb des Staudamms in Włocławek von 1 Oktober bis 31 von Dezember; Während des restlichen Jahres ist das Angeln donnerstags verboten, Freitags, Samstags und sonntags;
b / auf dem Abschnitt der Weichsel vom Damm in Włocławek bis zu seiner Mündung von 1 Dezember bis Ende Februar; in der Zeit von 1 markiert 31 Freitags ist das Angeln im August verboten, Samstags und sonntags;
c / in anderen Flüssen aus 1 Oktober bis 31 von Dezember;
– Seeforelle aus 1 September bis 31 Januar,
– Aal aus 15 Juni bis 15 Juli.
4. Wenn der erste oder letzte Tag der Schutzperiode für eine bestimmte Fischart auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, Die Schutzdauer wird um diesen Tag verkürzt. Gilt nicht für Aal und Stör.
5. Das Angeln ist für die folgenden gesetzlich geschützten Fisch- und Neunaugenarten verboten:
– alos,
– schwarzer Fleck Grundel,
– Oma,
– Sandkuchen,
– brzanka,
– Ciosa,
– Tagebuch,
– Streifen Groppe,
– weißer Flossenbulle,
– piniformes – Alle genres,
– jesiotr Ostronosie, westlicher Stör,
– weiße Flossenwurst,
– Kesslers Wurst,
– Ziegen – Alle genres,
– Hahnrei Hühner,
– Minogi – Alle genres,
– grindig,
– Spitzmaus,
– Schlagsahne,
– Dorn,
– Rosenkranz,
– strzebla blotna,
– rutschen,
– langes Maßband.
6. Krebse und edle Krebse können nicht von einem Amateur gefangen werden.
7. Die folgenden Grenzwerte gelten für die Menge der Fische, die aus der Fischerei entnommen werden sollen:
7.1. Während der Woche / von Montag bis Sonntag /:
– Donaulachs 1 Stck.
7.2. Während des Tages / in Stunden. 0.00 – 24.00 /
– Summe 1 Stck.
– Seeforelle, Meerforelle, Lachs, Hecht Barsch, Pike, Krawatte, asp, /zusammen/ 2 Stck.
– Äsche, Bachforelle, /zusammen/ 3 Stck.
– brzana 3 Stck.
– Karp 3 Stck.
– Lin 4 Stck.
– sicher 5 Stck.
– Aal 2 Stck.
Die Gesamtzahl der Fische, die aus der Fischerei der oben genannten Arten gefangen und entnommen wurden, darf nicht überschritten werden 10 Stck. während des Tages.
8. Es ist erlaubt, Fische anderer Arten, die oben nicht erwähnt wurden, aus den Fischgründen zu nehmen, in Mengen von nicht mehr als 5 kg pro Tag.
9. Fangbeschränkungen gelten nicht für Graskarpfen, Karpfen, Sie essen, silberne Karausche, Brachsen, Regenbogenforellen und Frühlingsforellen sowie die in Kapitel IV aufgeführten Fischarten, Punkt. 3.7.
10. Das Fischen während Angelwettbewerben unterliegt gesonderten Bestimmungen in “Regeln der Organisation des Angelsports”.
11. In berechtigten Fällen hat der Fischhalter das Recht, die Abmessungen zu verschärfen oder zu mildern, Erhaltungszeiten und Bestimmungsgrenzen für Fische. Die Lockerung dieser Anforderungen darf nicht gegen die Bestimmungen des Binnenfischereigesetzes und die auf seiner Grundlage erlassenen Vorschriften verstoßen.
VII. KONTROLLE UND VERANTWORTUNG VON PFOTEN IN PZW-WASSERN
1. Der Angler, der den Fisch fängt, ist verpflichtet, sich der Inspektion durch zu unterziehen
a / Polizisten, b / Wachen der staatlichen Fischereischutz, c / Wachen der Community Fisheries Guard, d / Wachen der PZW Property Protection Guard, e / Wachen der staatlichen Jagdwache, f / Waldwächter,
g / Wachen der National- und Landschaftsparkwachen, h / Grenzschutzbeamte,
ich / zum Fischen berechtigt, in den Gewässern verwendet es.
2. Auf Wunsch der Inspektoren ist der Angler dazu verpflichtet: Dokumente anzeigen, Angelausrüstung, gefangener Fisch und Köder.
3. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften durch einen Angler hat die Folgen des Binnenfischereigesetzes und des polnischen Angelverbandes.
VIII. SCHLUSSINFORMATIONEN
1. Die Bestimmungen des Statuts des polnischen Angelverbandes gelten für Angelegenheiten, die unter diese Bestimmungen fallen, sowie allgemein geltendes Recht, einschließlich:
– Wassergesetz,
– Das Umweltschutzgesetz,
– Binnenfischereigesetz,
– Das Vereinigungsgesetz,
– Das Gesetz über Wälder,
– Das Naturschutzgesetz,
– Das Tierschutzgesetz,
– Verordnung des Umweltministers über den Schutz von Tierarten,
– Verordnung des Umweltministers zum Schutz von Pflanzenarten,
– Vorschriften des Ministers für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Fang von Fischen und die Aufzuchtbedingungen, Zucht und Fang anderer im Wasser lebender Organismen,
(in der geänderten Fassung).
Die Vorschriften treten am in Kraft 1 Januar 2016 r., unter Beschluss Nr. 74 Vom Hauptvorstand des Polnischen Angelverbandes von 28.03.2015 r.